Der qualifizierende Hauptschulabschluss
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Das Konzept des Quali ist das Angebot einer freiwilligen zusätzlichen Prüfung und der Nachweis überdurchschnittlicher Leistungen mit einer Gesamtbewertung von 3,0 in teils verbindlich vorgeschriebenen, teils selbst gewählten Fächern. Damit ist der Anreizcharakter gegeben, sich über den erfolgreichen Hauptschulabschluss hinaus zusätzlich zu qualifizieren. So verbessert der Quali die Motivation im Abschlussjahr für alle Schüler, für die der Quali ein erreichbares Ziel sein kann, und erspart auf der anderen Seite den schwachen Schülern das unausweichliche Scheitern in einer Prüfungssituation. |
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Fach |
Gewicht | |||||||
| Deutsch schriftlich zentral |
2 | |||||||
| Mathematik schriftlich zentral |
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Physik/Chemie/ Biologie |
Englisch |
Geschichte/Sozialkunde/ Erdkunde schriftlich durch die Schule |
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Projektprüfung arbeitspraktisches Fach (Technik/Wirtschaft/Soziales) + Arbeit/Wirtschaft/Technik |
2 | |||||||
| Religions- lehre | ersatzweise Ethik | Sport | Musik | Kunster- ziehung | Informatik | Werken/ Textiles Gestalten | Kurzschrift | 1 |
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schriftlich/praktisch durch die Schule |
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Die besondere Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Hauptschulabschluss umfasst:
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für alle teilnehmenden Schüler die Fächer Deutsch und Mathematik, die Projektprüfung im arbeitspraktischen Fach (Technik, Wirtschaft oder Soziales) und in Arbeit/Wirtschaft/Technik nach Wahl des Schülers eines der Fächer Englisch, Physik/Chemie/Biologie oder Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde, nach Wahl des Schülers eines der Fächer Religionslehre, Ethik, Sport, Musik, Kunsterziehung, Informatik, Kurzschrift, Werken/Textiles Gestalten; hierbei kann nur ein Fach gewählt werden, das der Schüler als benotetes Fach besucht hat. Zulassung anderer Bewerber (Externer) zu der besonderen Leistungsfeststellung über den qualifizierenden Hauptschulabschluss (§ 36 VSO) Voraussetzungen für die Teilnahme: An der besonderen Leistungsfeststellung können auch Bewerber teilnehmen, die nicht Schüler der Hauptschule sind. Soweit sie Schüler sind, müssen sie sich jedoch mindestens in der Jahrgangsstufe 9 befinden. Antragstellung auf Teilnahme: Die Bewerber stellen den Antrag unter Angabe der von ihnen gewählten Fächer an der Hauptschule, in deren Sprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Der Antrag ist bis spätestens 1. März an die Schule zu richten. Verfahren: Die schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsfeststellungen nach § 31ff. VSO werden von den externen Bewerbern im Rahmen der regulären besonderen Leistungsfeststellung über den qualifizierenden Hauptschulabschluss abgelegt. Bei der Festlegung der Gesamtnoten werden Jahresfortgangsnoten nicht mit einbezogen. Zur Errechnung der Gesamtnote wird die erzielte Notensumme durch den Teiler 9 geteilt (§ 36 VSO). |
