Schule erleben VS Kirchehrenbach

Der qualifizierende Hauptschulabschluss

 Das Konzept des Quali ist das Angebot einer freiwilligen zusätzlichen Prüfung und der Nachweis überdurchschnittlicher Leistungen mit einer Gesamtbewertung von 3,0 in teils verbindlich vorgeschriebenen, teils selbst gewählten Fächern. Damit ist der Anreizcharakter gegeben, sich über den erfolgreichen Hauptschulabschluss hinaus zusätzlich zu qualifizieren. So verbessert der Quali die Motivation im Abschlussjahr für alle Schüler, für die der Quali ein erreichbares Ziel sein kann, und erspart auf der anderen Seite den schwachen Schülern das unausweichliche Scheitern in einer Prüfungssituation.

 

Fach

Gewicht
Deutsch
schriftlich zentral
2
Mathematik
schriftlich zentral
2

Physik/Chemie/ Biologie
schriftlich durch die Schule

Englisch
schriftlich zentral, mündlich durch die Schule

Geschichte/Sozialkunde/ Erdkunde
schriftlich durch die Schule
2

Projektprüfung

arbeitspraktisches Fach (Technik/Wirtschaft/Soziales) + Arbeit/Wirtschaft/Technik 
praktisch und schriftlich/mündlich durch die Schule

2
Religions- lehre ersatzweise Ethik Sport Musik Kunster- ziehung Informatik Werken/ Textiles Gestalten Kurzschrift 1

schriftlich/praktisch durch die Schule

 

 

Die besondere Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Hauptschulabschluss umfasst:

für alle teilnehmenden Schüler die Fächer Deutsch und Mathematik,

die Projektprüfung im arbeitspraktischen Fach (Technik, Wirtschaft oder Soziales) und in Arbeit/Wirtschaft/Technik

nach Wahl des Schülers eines der Fächer Englisch, Physik/Chemie/Biologie oder Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde,

nach Wahl des Schülers eines der Fächer Religionslehre, Ethik, Sport, Musik, Kunsterziehung, Informatik, Kurzschrift, Werken/Textiles Gestalten; hierbei kann nur ein Fach gewählt werden, das der Schüler als benotetes Fach besucht hat.

Zulassung anderer Bewerber (Externer) zu der besonderen Leistungsfeststellung über den qualifizierenden Hauptschulabschluss (§ 36 VSO)

Voraussetzungen für die Teilnahme:

An der besonderen Leistungsfeststellung können auch Bewerber teilnehmen, die nicht Schüler der Hauptschule sind. Soweit sie Schüler sind, müssen sie sich jedoch mindestens in der Jahrgangsstufe 9 befinden.

Antragstellung auf Teilnahme:

Die Bewerber stellen den Antrag unter Angabe der von ihnen gewählten Fächer an der Hauptschule, in deren Sprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Der Antrag ist bis spätestens 1. März an die Schule zu richten.

Verfahren:

Die schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsfeststellungen nach § 31ff. VSO werden von den externen Bewerbern im Rahmen der regulären besonderen Leistungsfeststellung über den qualifizierenden Hauptschulabschluss abgelegt.

Bei der Festlegung der Gesamtnoten werden Jahresfortgangsnoten nicht mit einbezogen. Zur Errechnung der Gesamtnote wird die erzielte Notensumme durch den Teiler 9 geteilt (§ 36 VSO).